Ausstellungen im Landratsamt; Nutzung von Räumen
Landratsämter können eigene Räumlichkeiten für Ausstellungen zur Verfügung stellen.
Beschreibung
Freigabevermerk
Stand: 17.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)