Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Freizügigkeitsberechtigte; Beantragung
Freizügigkeitsberechtigten und daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen von Unionsbürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind, wird eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ausgestellt. Unionsbürger können eine Bescheinigung beantragen.
Stand: 04.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)