Asylbewerber; Beantragung von Leistungen im Krankheitsfall
Asylbewerber erhalten im Krankheitsfall Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 06.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)