Aquakulturbetrieb; Beantragung einer Zulassung oder Registrierung
Wenn Sie Fische züchten, halten oder hältner, haben Sie die Pflicht, Ihren Betrieb bei Ihrem zuständigen Veterinäramt unaufgefordert registrieren oder zulassen zu lassen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 15.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)