Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Mitteilung des Prüfergebnisses
Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück müssen von einem anerkannten privaten Sachverständigen regelmäßig geprüft werden. Das Prüfergebnis ist der unteren Wasserrechtsbehörde mitzuteilen.
Beschreibung
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 02.05.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)