Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Anzeige
Wer Abfälle sammeln, befördern handeln oder makeln möchte, hat die Tätigkeit vor Aufnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 02.06.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)