Abfallbeseitigungsanlagen; Beantragung der Durchführung eines Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens
Zur Zulassung der Errichtung und des Betriebes oder der wesentlichen Änderung von Deponien ist in der Regel ein abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren einschließlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Stand: 02.06.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)